Gewalt gegen Kinder in der Schweiz
Kindstötungen sind zwar längst gesetzlich unterbunden. Die Annahme,
dass Kinder damit vor Gewalt gefeiht sind, erweist sich jedoch als Trugschluss.
Tagtäglich wird einer Vielzahl von Kindern von ihren Eltern, von anderen
Erziehungsberechtigten und nicht zuletzt auch von Dritten oder Fremden
Gewalt angetan:
- Kinder werden physisch attackiert: Sie werden – wo auch immer – geschlagen,
mit den Händen und mit Gegenständen. Sie werden mit Fusstritten traktiert.
Es werden ihnen Verbrennungen zugefügt. Sie werden geschüttelt, allenfalls
mit Todesfolge.
- Kinder werden psychisch angegriffen: Es wird ihnen mutwillig Angst gemacht.
Sie werden eingeschüchtert, bedroht, blossgestellt, lächerlich gemacht
und entmutigt – so, dass sie kein Selbstwertgefühl aufbauen können.
- Kinder werden sexuell ausgebeutet (Übergriffe, Vergewaltigungen, Exhibitionismus,
Kinderpornographie, Kinderprostitution, etc.)
- Kinder werden physisch und/oder psychisch vernachlässigt: Sie erhalten
nicht den für ihre Entwicklung nötigen Schutz (vor Gefährdungen), nicht
die nötige Fürsorge (Ernährung, Pflege, gesundheitliche Versorgung) und
nicht die nötige Anregung.
- Und Kinder werden Opfer struktureller Gewalt (Strassenverkehr, Luft-
und Umweltverschmutzung, aber auch Aufwachsen unter Bedingungen der Armut,
etc.).
Auch in der Schweiz. Und die Akzeptanz von gewaltförmigen
Erziehungsmethoden ist nach wie vor sehr hoch.
- Begriff und Abgrenzung: Was aber versteht man genau
unter Kindesmisshandlung bzw. Gewalt gegen Kinder? Wo hört die sogenannte
erzieherische Strenge auf und wo beginnt Gewalt? Wie verhält es sich mit
der Ohrfeige, die zum richtigen Zeitpunkt noch keinem Kind geschadet haben
soll? Wie viele Körperstrafen sind in der Erziehung nötig, sinnvoll und
gerade noch verantwortbar?
- Welche gesetzlichen Grundlagen sind in der Schweiz bezüglich
Gewalt gegen Kinder und Erziehungspflichten vorhanden? Was sagt das Schweizerische
Strafgesetzbuch (StGB)?
- Welche Formen von Kindesmisshandlungen sind bekannt
und wie gross ist das jeweilige Ausmass?
- Welche Folgen können Misshandlungen nach sich ziehen?
Was wird mit der Gewaltanwendung ausgelöst?
- Welche Ursachenfaktoren werden (besser: wurden) untersucht
bzw. sind durch Forschungsergebnisse bestätigt? Gibt es spezifische ‚Täter’-Merkmale,
und sind bestimmte Gruppen von Kindern vermehrt gefährdet, Opfer zu werden?
Und darüber hinaus:
- Welche Massnahmen zum Schutz der Kinder sind in der Schweiz vorgesehen
(das schweizerische Kindesschutzsystem)?
- Was heisst gewaltfreie Erziehung?
- Was bedeutet die Forderung nach klaren Grenzen? („Darf ein Nein auch
mal ein Ja sein?“)
- Wie steht es mit den Rechten der Kinder?
- Müsste die Schweiz nicht auch wie 11 andere europäische Länder die Körperstrafe
gesetzlich verbieten? Genügt ein solches Verbot?
- Welche Alternativen zur (Erziehungs-)Gewalt stehen den Erziehungsberechtigten
zur Verfügung?